Vermögen: Schenkung an Kinder – Diese Zusatzkosten sollten Sie kennen

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Aus Sorge vor einer Erhöhung der Erbschaftsteuer ziehen viele Vermögende aktuell Schenkungen an die nächste Generation vor. Doch bei Minderjährigen wird das oft komplizierter als gedacht.
Frankfurt. Geld und Immobilien zu Lebzeiten verschenken, statt später zu vererben. Für Vermögende ist das seit Langem eine bewährte Strategie, um Erbschaftsteuer zu sparen. Angesichts der Unsicherheiten mit Blick auf eine mögliche Erbschaftsteuerreform gewinnt sie derzeit an Beliebtheit.
Im Fokus stehen dabei nicht nur Übertragungen an Erwachsene, sondern auch an Kinder. „Wir begleiten aktuell vermehrt Schenkungen an Minderjährige“, sagt Kerstin Linder, Fachanwältin für Erb- und Steuerrecht bei der Kanzlei Heussen.
Je nach Alter der Kinder und Art des geschenkten Vermögens wird es aber oftmals komplizierter, als viele vermuten. Zwei Anwältinnen erklären, was Schenkende beachten sollten und warum solche Überlegungen aktuell besonders wichtig sind.
Vor wenigen Wochen ging es vor dem Bundesverfassungsgericht um die Frage, ob die Verschonungsregeln bei geerbtem Betriebsvermögen…
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